Urlaub im Inland
Sofern ein Urlaub im Inland unternommen wird, greift die Auslandsreise-Krankenversicherung nicht. In diesem Fall meldet sich der Soldat beim nächstgelegenen Truppenarzt / Sanitätsversorgungszentrum. Dasselbe gilt auch am Wochenende.
Urlaub im Ausland
- Wenn Soldaten während einer Urlaubsreise oder am Wochenende im Ausland (z.B. beim Skifahren) Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaushauftenthalte und medizinscher Rücktransport, etc.) beanspruchen, müssen sie diese Leistungen erst einmal selbst bezahlen.
- Die Bundeswehrverwaltung erstattet Ihnen die im Ausland entstandenen Gesundheitskosten nur in dem Maße zurück, wie sie auch innerhalb Deutschland angefallen wären. Insofern kann dadurch eine enorme Lücke entstehen, weil der Soldat gerade bei Notfällen überhaupt nicht selbst festlegen bzw bestimmen kann, auf welche Weise er behandelt wird und welche Kosten daraus resultieren. Die Rechnung ist insofern eine Überraschung und kann schnell einige Tausend Euro finanzielle Belastung beim Soldaten verursachen.
- Die extrem kostengünstige Lösung für dieses Problem ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese zahlt bei Auslandsaufenthalten mit kurzer Dauer (i.d.R. bis 8 Wochen) alle notwendigen und akuten Behandlungen und auch Krankentransporte vom Ausland zurück ins Inland. Für Medizinstudenten der Bundeswehr gibt es spezielle Produkte, die sogar bis 125 Tage absichern, sofern es um Famulatur oder PJ im Ausland geht.
Wichtige Hinweise
- ACHTUNG! Fallstrick "Länger als gedacht im Ausland". In aller Regel muss man vor Reiseantritt eine Verlängerung beantragen, während des Aufenthaltes im Ausland ist dies nicht mehr möglich. Wichtig ist es insbesondere auch bei urlaubsbedingten Verlängerungen von Auslandsdienstreisen / Versetzungen, diesen Sachverhalt vor Reiseantritt zu prüfen.
- ACHTUNG! Fallstrick "Versichert und trotzdem Ärger mit der Abrechnung". Immer wieder haben versicherte Soldaten trotz ordentlicher Deckung Probleme bei der Abrechnung mit der Versicherung, wenn die Unterlagen der Behandlung unvollständig sind. Achten Sie daher unbedingt selbst darauf, dass alle Belege von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken im Ausland immer das Datum, Patientennamen, Diagnose und Rechnungsbetrag aufführen. Das erspart einigen Ärger. Vom Inland im Ausland Belege nachzufordern, kann je nach Land ein Ding der Unmöglichkeit werden.
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